Privat versicherter Patient
Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Behandlung mit Chinesischer Medizin (Gespräche, Akupunktur) und für eine ärztliche Beratung. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung über Details Ihres Versicherungsvertrages.
Die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten am Ende der Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.
Gesetzlich versicherter Patient
Ernährungsmedizinische Beratung
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Ernährungsmedizinische Beratung ausdrücklich. Sie gewähren Ihnen daher bei Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung eine Bonus-Zahlung für ca. 5 Einzelgespräche.
Sie erhalten von mir eine ärztliche Verordnung zur Ernährungsberatung. Die Rechnung reichen Sie nach Abschluss der Beratung bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung ein. Weitere Informationen zur Kostenerstattung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Chinesische Medizin
- Erstgespräch, ca. 60 Min. 120,65 Euro
- Folgegespräch, ca. 30 Min. 60,33 Euro
Bitte informieren Sie sich bei mir, ob bei Ihnen ein Erstgespräch sinnvoll ist. Ein Erstgespräch ist die Basis für eine erfolgreiche Behandlung bei chronischen und komplexen Beschwerden. Es beinhaltet: ausführliche Befunderhebung, Puls- und Zungendiagnose, Sichtung von Labordaten und Arztbefunden, Besprechung der Behandlungsmöglichkeiten und der Prognose.
Akupunktur
Sie erhalten eine individuelle Akupunktur, keine Behandlung nach Schema. Die Planung der Akupunkturbehandlung findet im Erstgespräch statt. Die Behandlung mehrerer Beschwerden ist mit einer Akupunkturbehandlung möglich. Die Atmosphäre ist entspannt, die Akupunktur an Sie angepasst, mit einer warmen weichen Decke.
Je nach Krankheitsbild ist die Kombination von verschiedenen – klassischen und modernen – Akupunkturformen hilfreich, um zu einem guten Ergebnis zu kommen: Körper-, Triggerpunkt-, Ohr-, Mikrosystem-, Yamamoto-Schädelakupunktur, neuroanatomische Akupunktur, Muskelfaszienkettenbehandlung, Schröpfkopfbehandlung, Massage oder Wärmeanwendung. Daher unterscheiden sich auch die Preise, je nach Zeitaufwand.
Preise
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührensatz für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten am Ende der Behandlung eine Rechnung.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ärztlichen Akupunktur bei chronischen Schmerzen in der Regel. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung.
Preise für Selbstzahler, gesetzlich versicherte Patienten:
- Akupunktur: nach aktueller Befunderhebung, körperlicher Untersuchung und Diagnose, Akupunktur der Leitbahnen, ggf. neuroanatomischer Akupunktur, Akupunktur von Mikrosystemen, Akupunktur nach Yamamoto, Wärmeanwendung, Dauer ca. 40 Minuten: 81,60 Euro
- Triggerpunktakupunktur: nach aktueller Befunderhebung, körperlicher Untersuchung und Diagnose, Akupunktur der Muskel-Faszienketten, bei Bedarf Ohrakupunktur, neuroanatomischer Akupunktur, Schröpfkopfbehandlung, Massage, Wärmeanwendung, Dauer ca. 50 Minuten: 102,00 Euro
Allgemein
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührensatz für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten am Ende der Behandlung eine Rechnung.